Keine Gnade für Aktivisten
Ein Gericht in Hessen bestätigt, dass die Polizeikosten für eine Abseilaktion von einer Autobahnbrücke von den Aktivisten gezahlt werden müssen. Die Hessenschau dazu: “Im Rahmen der mündlichen Begründung habe die Kammer ausgeführt, der Bescheid sei zwar hinsichtlich der Höhe der darin festgesetzten Kosten rechtswidrig, verletze die Klägerin aber nicht in ihren Rechten. Als rechtswidrig erachtete das Gericht, dass in dem Bescheid nicht alle abrechenbaren Kosten des Einsatzes berücksichtigt worden seien – was sich allerdings zu Gunsten der Klägerin auswirke. Man hätte ihr also durchaus noch mehr Kosten in Rechnung stellen können. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, die Kammer habe wegen …