„Klimaschutz-Sofortprogramm“ – Was steckt dahinter?

Von: Gastautor

Wir stehen kurz vor der Wahl des 20. Bundestages. Ein zentrales Thema in diesem Wahlkampf ist der Klimaschutz. Die Parteien befinden sich einstweilen argumentativ in einem schwindelerregenden Überbietungswettbewerb.  Das Spiel mit der Angst, so wie die Schuldzuweisungen für unterlassene Aktivitäten in der Vergangenheit haben Hochkonjunktur. Tiefgreifende Erklärungen zu den geforderten Maßnahmen werden leider häufig nebulös dargeboten, oder nur unzureichend erklärt. „Wer bietet mehr“, oder wer kann „schneller – höher – weiter“, so sollen anscheinend die plakativ geäußerten Wahlkampfaussagen ihre Wirkung erzeugen. Warum müssen Politiker für ihre bekundeten Darstellungen und den sich daraus ergebenen Folgen eigentlich keine (Produkt)Haftung übernehmen?

Ob die gigantische Größe der Aufgabe zum Klimaschutz überhaupt zu bewältigen ist, soll hier anhand des 10-Punkte Klimaschutz-Sofortprogramms der Grünen im Folgenden einer Belastungsprobe unterzogen werden.

Dazu ist es erst einmal interessant die Zusammensetzung des Strompreis und die damit einhergehende Einnahme/Ausgabe-Situation zu betrachten:

Erklärungstext zu den auf den Strompreis erhobenen Abgaben:

Abb.-Quelle: EON

Anmerkung: Die Berechnungen im Folgenden sind nicht versicherungsmathematisch erstellt,                  sondern dienen als Erklärung für den Trugschluss der geplanten Energiesituation.

In 2020 betrug der Netto-Stromverbrauch in Deutschland lt. Fraunhofer Energy-Charts = 488,4 TWh. Die erzeugte Brutto-Strommenge betrug hingegen lt. UBA = 558,6 TWh, fiel aber für dieses Jahr bedingt durch die Corona-Auswirkungen gegenüber den Vorjahren geringer aus. Es ist anzunehmen, dass der diesjährliche Brutto-Strombedarf ca. 600 TWh betragen wird, mit steigender Tendenz. Das BMWI prognostizierte jüngst den Netto-Strombedarf für 2030 auf 655 TWh.

Der Stromverbrauch von ca. 42 Mio. privaten Haushalte in der BRD beläuft sich auf ca. 150 TWh. Bei einem Durchschnittsstrompreis von ca. 0,32 €/KWh ergibt das einen Umsatzbetrag von ca. 48 Mrd. €.

So errechnet sich ein durchschnittlicher Jahrespreis pro Haushalt für Strom von 1.142,85 €.

Darin versteckt sind staatlich festgelegte und gesetzlich regulierte Beträge in Höhe von 868,57 €.

Die von allen privaten Stromkunden zu leistende Gesamtgebühr der regulierten Beiträge beträgt demnach jährlich 36,5 Mrd. €. Gehen wir einmal davon aus, dass das Geld ausschließlich zweckgebunden in den Ausbau der erneuerbaren Energie eingesetzt wird, so könnte bei gleichbleibendem Energieverbrauch des Haushaltsstroms bis 2050 ein statisch errechneter Betrag von ca. 1.095 Mrd. € für den Energieausbau alleinig aus den geleisteten Abgabelasten des Haushaltsstroms bereitgestellt werden. Davon könnten doch auch anderen Sektoren etwas abhaben. Oder etwa nicht?

Zur besseren Abschätzung der Größenordnungen: Die Ausgaben des Bundeshaushaltes steigen coronabedingt in 2021 auf rund 547,7 Milliarden Euro. Die nach der Schuldenregel regulär zulässige Obergrenze der Neuverschuldung wird allein in diesem Jahr mit einem „Wumms“ um rund 216,4 Milliarden Euro überschritten. Aufgeteilt auf 83,2 Mio Bundesbürger beträgt die Rückzahlung allein des Neuverschuldungsbetrages für jede Person nur 2.600,96 €.

Hier nun die rechnerische Belastungsprobe, ob die nach den im 10-Punkte Klimaschutz-Sofortprogramm der Grünen aufgestellten Ausbauziele realisierbar sind und ob und wie zukünftig ausreichend Strom für alle Sektoren bereitgestellt werden kann

1.) Es sollen Windkraftanlagen an Land (Onshore) pro Jahr auf 6.000 MW installierte Leistung zugebaut werden. Bei einer angenommenen Nennleistung pro WKA von 3,5 MW sind pro Jahr 1.714 Anlagen zu errichten. Nun möchten die Grünen den WKA-Ausbau auf eine Verdreifachung des jetzigen Bestandes = 90.000 WKA erhöhen. Stand 2020 waren lt. BEWe.V. in Deutschland 29.608 WKA Onshore installiert. Fehlen also noch 60.392 WKA. Bei diesem Umsetzungstempo ist frühestens ca. 2050 das Ausbauziel erreicht.

Mit diesen 90.000 WKA zu je angenommenen 3,5 MW installierter Nennleistung ließen sich bei 2.000 Vollaststunden rechnerisch pro Jahr 630 TWh Strom produzieren.

Die Berechnung hat nur drei Haken:

  1. Der Strom aus Wind und Sonne kann nicht punktgenau/bedarfsgerecht erzeugt werden. Etwa 50 % des Strombedarfs muss deshalb zusätzlich gespeichert werden, um Differenzen auszugleichen. Das ist schwierig, denn Strom ist keine lagerfähige Ware. Entstehende Überproduktionen müssen ins Ausland „entsorgt“ werden. Das führt zu hohen Energieverlusten und die Stromkosten vervielfältigen sich zwangsläufig.
  2. Wenn Anlagen nach 20 Jahren ohne Subventionen nicht mehr kostendeckend Strom produzieren, bzw. weil Reparaturen oder der TÜV einen Fortbestand gefährden, werden sie abgebaut und entsorgt. Somit sind die bisher installierten, so wie die bis 2030 hinzugebauten WKA = Gesamt ca. 45.000 WKA Onshore = in diesem Zeitraum mindestens 1 Mal zusätzlich zu repowern bzw. zu ersetzen. Das bedeutet, dass bis 2045 in jedem Jahr 1.875 zusätzlich zu den unter 1.) aufgeführten WKA ausgetauscht/verbaut werden müssen.
  3. Mit 90.000 Anlagen könnte (2050!) rechnerisch vielleicht der reine Stromkonsum ersetzt werden, aber der zunehmende Strombedarf für E-Autos und Wärmepumpen, so wie der Bedarf weiterer Sektoren wäre damit nicht gedeckt. Strom und Wärme verschlingen zusammen das Dreifache an Primärenergie.

2.) Auch die effektivere Offshorewindkraft soll ja nach Vorstellung der Grünen in den kommenden 15 Jahren, also bis 2035, auf 35 GW installierte Leistung ausgebaut werden. Bis Ende 2020 waren ca. 1.500 Anlagen mit einer installierten Leistung von 7.800 GW in Nord- und Ostsee bereits errichtet. Demnach sind bei einer Nennleistung pro WKA von 5,5 MW = weitere 6.363 Anlagen zu installieren = 425 pro Jahr bis 2035. Mit den bis dahin vorhandenen 7.863 WKA zu angenommener je 5,5 MW installierter Leistung ließen sich bei 4.500 Vollaststunden rechnerisch 195 TWh Strom produzieren.

3.) Dann ist da noch Photovoltaik. Hier besteht das Vorhaben der Grünen darin, bis 2022 auf 12 GW auszubauen, im weiteren (ohne Zeitangaben) noch 18-20 GW = ca. 3,5 Mio Anlagen. Der Trick dabei: Es sollen die Hauseigentümer den Part der Kostenübernahme schultern, in dem bei Dachsanierung oder  Neubau die verpflichtende Installation einer PV-Anlage vorgeschrieben wird. Siehe hierzu auch https://kaltesonne.de/erzielt-eine-pv-anlage-auf-dem-pri

Bei einer angenommenen Anlagenkapazität von 5,84 KWp = 16 LG-Module auf ca. 40 m² Dachfläche, müssen 2 Mio Anlagen in nicht einmal 2 Jahren verbaut werden. Damit ließen sich dann rechnerisch ca. 10,5 TWh Strom erzeugen. Hinzuzurechnen sind die Stromerträge aus bereits installierten PV-Anlagen. In 2020 waren das lt. Fraunhofer Energy-Charts 51,42 TWh + 10,5 = 61,92 TWh Gesamtjahresertrag.

Die Kosten pro Anlage incl. Montage belaufen sich auf ca. 7.500 € (ohne Speichertechnik). Angenommen, in Zukunft würden alle 2 Jahre jeweils 2 Mio Anlagen zugebaut, dann ist in 2045 auf jedem privatem Hausdach eine PV-Anlage installiert. Damit könnten insgesamt 166 TWh Solarstrom erzeugt werden. Ob das alles im Netz problemlos aufgenommen und verarbeitet werden kann, ist abschließend noch nicht geklärt.

4.) Betrachten wir die folgende Abbildung:

Quelle: Fraunhofer Energy-Charts

Wir sehen, dass die Stromerzeugung aus Kernenergie in 2020 = 60,92 TWh betrug. Das letzte Kraftwerk soll bekanntlich 2022 abgeschaltet werden. Bis 2024 könnten bei angenommener erfolgreichen Umsetzung der Neuinstallationen die PV-Anlagen 10,5 TWh kompensieren. Weitere 10 TWh kämen aus WKA-Onshore, sowie 10,5 TWh aus Offshorewindkraft. Die fehlenden ca. 30 TWh sind bis auf weiteres von fossilen Energieerzeugern zu erbringen, oder als Atom- oder Kohlestrom von Freunden zuzukaufen. Da der Strombedarf alleinig durch die e-Mobilität steigen wird, dürfte der Zustand auch etwas länger erhalten bleiben.

5.) Eine Unbedachtheit besteht auch in der ungelösten Bereitstellung von geeigneten Flächen. Die Gesamtfläche der BRD beläuft sich auf ca. 357.000 km², davon sind bislang lt. UBA 0,9 % = 3.213 km² mit 29.608 WKA bebaut. Daraus errechnet sich eine durchschnittliche Abstandsfläche von WKA zu WKA von ca. 300 m. Nun sind in den nächsten Jahren ein Großteil dieser Altanlagen auszutauschen (s. 1.), wodurch aus vielerlei Gründen die bislang angenommen Abstandsflächen (ca. 300 m) neu zu bewerten sind. Betrachtet werden muss bei den neuen leistungsstärkeren Anlagen das gesamte „Drumherum“. Aus Gründen der Standfestigkeit bei turbulenten Strömungen sind bei 3,5 MW-Türmen zur Vermeidung der gegenseitigen Beeinflussung etwa 500-600 Meter Abstand angezeigt (Abstandsfaustregel = Rotordurchmesser x 5). Die sogenannten Verschattungseffekte, so wie der Windklau können selbst bei diesem Abstand immer noch erheblich sein. Es geht weiter um Einhaltung von Sicherheitsabständen, z. B. gegen Eisschlag im Winter. Auch sind schon Rotorblätter vom Turm abgerissen und durch die Gegend geflogen, was zu schwerwiegenden Folgen für zu nah heran gebaute Siedlungen führen kann. Die Bundesregierung hat 2020 die Abstände zu Wohnbebauung auf 1.000 m beschlossen. Es bleibt aber den Ländern überlassen, geringere Abstände zu genehmigen. Das nennt der Jurist dann eine salvatorische Klausel.

Nun sollen lt. UBA gesamt 2 % der Landesflächen = 7140 km² für Windkraft bereit stehen. Folgen wir rein rechnerisch den grünen Vorstellungen, dann können auf den ausgewiesenen Landesflächen bei angenommenen Abstandsflächen von 600 m nur ca. 20.000 WKA gebaut werden, nicht aber für die von den Grünen geplanten 90.000 WKA. Das bedeutet, für ca. 70.000 WKA sind Bebauungspläne aufzustellen, in denen die Flächen für den Bau von WKA auszuweisen sind. Selbiges muss häufig auch bei Anlagenrepowering geschehen.

Planerisch ist dabei festzuhalten, dass Windanlagen ausreichend Platz benötigen. Wichtig ist für die Standortwahl außerdem die Berücksichtigung von Windlastzonen, damit eine effektive Stromernte eingefahren werden kann, um einen wirtschaftlichen Betrieb zu ermöglichen. Nach diesen Kriterien sind dann die Standorte zu definieren. Die guten Plätze sind indes durch den Anlagenbestand bereits heute schon vergeben.

Für die grün-geplanten 90.000 WKA ergibt sich bei 600 m Abstand ein Flächenbedarf von ca. 32.150 km², also 9 % der Gesamtfläche der BRD, erforderlich. Hinzu kommen die Zuwegungen zur Versorgung der Anlagen, so wie Flächen für die Stromtransportleitungen und deren Nebenanlagen. Ebenso sind die in der Fläche gebaute PV-Anlagen mit einzubeziehen. Das wird in Summe die regenerativen Erzeuger leicht die Fläche von Siedlung und Verkehr der BRD ausmachen. Werden größer-dimensionierter WKA geplant, dann ist schnell ein Mindestabstand von 900-1.000 m angezeigt, was die benötigten Flächen dramatisch vergrößert. Alles ginge zu Lasten von bestehenden Landwirtschafts- und Waldflächen, die somit als CO2-Senken auf lange Zeit zerstört würden. Auch entstehende Ausgleichsflächen für den Eingriff der Flächennutzung in Form von Biotopen oder Aufforstungsgebieten ändern daran nichts, da die Flächen nur umgewidmet werden.


Quelle: Statistisches Bundesamt 2020

6.) Doch die Planungen der Grünen sind aus einem weiteren Grund eigentlich als Makulatur abzutun. Sie gehen von einer größeren Energieausbeute aus den geplanten Anlagen aus, als diese überhaupt hergeben können. Bei der von Grünen durchgeführten Betrachtung ist es nämlich grundsätzlich falsch, einfach nur die TWh zusammenzuzählen. Angebot und Nachfrage bei der Energieerzeugung sind bekanntlich nie deckungsgleich. Um alleinig im Strommarkt den Fehlbedarf eines Jahres (Dunkelflauten) mit aus  Überschüssen erzeugtem Wasserstoff auszugleichen, ist (nach Ahlborn) etwa 50 % der erforderlichen Bedarfsmenge zusätzlich zu erbringen. Das bedeutet, für einen im öffentlichen Strommarkt zukünftigen gesichert angenommenen Konsum von jährlich 600 TWh sind 900 TWh Wind und Solarstrom bereit zu stellen. Aus alledem ergeben sich dann erforderliche Anlagen-Stückzahlen, die in der dicht-besiedelten BRD realistisch nicht zu verbauen sind. Diese Aussage hat nichts mit Klimaleugnung oder Querdenken zu tun. Das ist einfach nur Fakt! Warum Politiker diese Tatsachen ignorieren bleibt unverständlich.

Siehe dazu Berechnungen: Vahrenholts Rundbrief vom 14.11.2020 https://kaltesonne.de/fritz-vahrenholts-rundbriefe-2020/  oder vahrenholt.net/publikationen,

7.) Werfen wir nun einen Blick auf den Primär-Energiebedarf:


Quelle: UBA

Der betrug 2020 = 11.691 PJ umgerechnet = 3.247,5 TWh. Das erklärte Ziel der bisherigen Bundesregierung ist es, den Primärenergiebedarf bis 2030 auf 10.066 PJ = 2.796 TWh, und bis 2050 auf 7.190 PJ = 1.997 TWh herunterzufahren.

Nehmen wir mal an, dass es möglich wird die Energieverbräuche so drastisch zu reduzieren. Dann stünden nach dem Plan der Grünen in 2050 dem Primärenergiebedarf von 1.997 TWh = 952,47 TWh Stromerzeugung (zzgl. evtl. PV-Ausbaureserven) entgegen. Im Klartext heißt das doch, dass wir uns in Deutschland in eine Stromabhängigkeit zum Ausland begeben müssen, in dem wir jährlich mindestens 1.000 TWh Äq. Energie, in welcher Form oder von wem auch immer, importieren, sprich zukaufen müssen. Das wird kaum gelingen.

8.) Beantwortet ist bei alle dem auch noch nicht, mit welcher Technik eine wie auch immer geartete Netzstabilität erfolgen soll. Ohne die ist bekanntlich eben alles nichts. Welche Auswirkung ein Stabilitätsausgleich mit Wasserstoff mit sich bringt, ist unter Punkt 6.) angedeutet.

Weiter ist der Ausbau der „Stromautobahnen“ nicht gelöst, die den Strom zur Versorgung aus energiereichen Landesteilen in energiearme Regionen transportieren. Um dann eine flächendeckende Versorgung von E-Mobilität und Wärmepumpen zu gewährleisten, müssen die regional bestehenden Stromverteilnetze neu geplant werden, denn in der jetzigen Form sind sie dafür nicht ausgelegt. Ein weiteres Milliarden-€-Vorhaben. Allein an diesen Problemfelder kann das Projekt „Energiewende“ bereits scheitern.

9.) Die Grünen nehmen seit ihrer Gründung für sich den Anspruch, die Umwelt und Natur schützen zu wollen. Das Betreiben von AKW war/ist damit für die Partei indiskutabel in Einklang zu bringen. In Folge kam die thematische Erweiterung  vom Umweltschutz zum Klimaschutz. Das Klima kann in ihrer Vorstellung nur durch die Einhaltung des 1,5-Grad-Ziel gerettet werden. Dazu ist politisch die große Transformation hin zu erneuerbaren Energieträgern aus Wind und Solar alternativlos. Dabei sind gerade WKA-, PV- und Bioenergieanlagen gar nicht so umweltfreundlich, wie uns Glauben gemacht wird. Es entsteht bei der Herstellung jeder Anlage ein großer CO2-Rucksack, der in den Bewertungen keinen Niederschlag findet.

Ebenfalls unstrittig ist, dass Windkraftanlagen Vögel, Fledermäuse und Insekten töten, teilweise auch Arten, die unter Naturschutz stehen. Über die Mengen machen Befürworter und Gegner von WKA unterschiedliche Angaben. Ob dies so viele sind, dass Bestände gefährdet sind, ist schwierig zu beurteilen. Wenn man jedoch bedenkt, dass Behörden ganze Bauvorhaben wegen einzelner Eidechsen oder Käfer nicht genehmigen, ist man da bei Windkraftanlagen eher sehr großzügig.

10.) Das vorrangige Ziel der Energiewende ist die Vermeidung von CO2 bis 2045 auf Null Emissionen. Das kann, so der grüne Plan, nur gelingen, wenn fossile Kraftwerke abgeschaltet werden und die für alle Lebenslagen benötigten Energien CO2-frei vorhanden sind.

2020 wurde lt. UBA für Deutschland insgesamt 739 Mio. Tonnen CO2 ausgestoßen. Das UBA rechnet, dass mit der regenerativ erzeugten Strommenge von 251 TWh = 181 Mio. Tonnen CO2 eingespart wurden. Da geht die CO2-Rechnung wohl noch lange nicht auf. Wird außerdem noch der 2022 abzuschaltende Strom aus Kernenergie nicht zu 100 % durch erneuerbaren Strom ersetzt, verschlechtert sich der CO2-Einsparungswert um weiteres. Zur Deckung des gesamten Primärenergiebedarfs (1.997 TWh) müsste unter Wahrung des Null-Zieles die fehlenden und somit zu ergänzenden 1.000 TWh Strom zwingend CO2-frei extern zugekauft werden. Alternativ bleibt nur die Möglichkeit der Stromzuteilung. Dazu wurde Anfang dieses Jahres ein Gesetzentwurf zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen vorgestellt, der anscheinend wegen zu großer Brisanz zwar vorerst auf Eis gelegt ist, aber bei entstehender „Notlage“ jederzeit weiter betrieben werden kann. Alle bisherigen CO2-Rechenmethoden wären unsinnig, oder müssten neu definiert werden.

Fazit: Die Nebenwirkungen der Energiewende werden herablassend ignoriert. Dabei ist es doch eher als unklug zu bezeichnen, wenn bei zunehmenden Klimakapriolen die Energieerzeugung an das Wetter gekoppelt wird. Es ist demnach fatal mit abertausenden Turbinen in den Luftaustausch einzugreifen. Genau so verhält es sich mit den unter Sonneneinfluss hitze-abstrahlenden PV-Paneelen, die auf Hausdächern und in Freiflächen für eine Wärmeinselwirkung sorgen, um so den „Treibhauseffekt“ zusätzlich anzutreiben. Nach Aussagen der Klimaaktivisten wird es weltweit immer wärmer und in Folge dessen wird angeblich das Klima unberechenbar. Eine intakte Umwelt ist daher wichtiger denn je. Abgeholzte Wälder, versiegelte Böden, zerstörte Ökosysteme, Artensterben stehen in eklatanter Weise im Widerspruch zu vorgeschobenen Klimaschutzambitionen. Aber auch die Gesundheit von Mensch und Tier ist gefährdet. Solch vorgetragene Tatsachen werden schnell als Verschwörungstheorie abgetan.

Es ist dringend geboten, Technologieoffenheit  als Grundbedingung in den Mittelpunkt zu stellen, um den zukünftigen globalen Herausforderungen begegnen zu können. Die Zeit ist überreif für einen Paradigmenwechsel, denn Klimapolitik verlangt einen kühlen Kopf und vor allen Dingen Vertrauen in die Innovationsfähigkeit unserer Gesellschaften. So lange aber der Respekt vor Andersdenkenden auf der Strecke bleibt, kann und wird die Klima-Wende-Übung nicht gelingen. Diese Botschaft richtet sich daher an die Adresse aller Parteien, die sich anscheinend alle von grünem Idealismus getrieben sehen.

Die Dimension der Energiewende wird in nachfolgender Darstellung des UBA überdeutlich:

Eigentlich ist es die Aufgabe der Interventionisten*innen, die Beweise zum Gelingen der Vorhaben aufzuzeigen. Das wird in den Programmen der Parteien nur ungenügend dargeboten. Im Ergebnis kann sodann vorerst festhalten werden: Zur zukünftigen Stromproduktion können Windkraft und Photovoltaik sicher ihren Teil in einem neu zu denkenden Energiemix beitragen. Als Hauptsäule der Energieerzeugung erbringen sie auf Grund der Volatilität und einer erforderlichen, aber bislang nicht vorhandenen Speichermöglichkeit weniger Strom als allenthalben angenommen wird. 

So gestaltete Klimaschutz-Sofortprogramme sind ganz viel „Power-to-nix.“

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